Grundsätzlich ist die Bilanz zusammen mit der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) ein wichtiger Indikator für Ihren geschäftlichen Erfolg und stellt auch die Grundlage für ein Vermögen- und Ertragsplanung dar.
Alternativ dazu kann auch eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellt werden.
Für viele Unternehmer deren Umsatz unter EUR 600.000 bzw. Gewinn unter EUR 60.000 p.a. liegt, genügt die Erstellung eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Form der steuerlichen Gewinnermittlung. Grundlegende Pflichten sind hierbei die Aufzeichnungs- sowie die Aufbewahrungspflicht. Zur Ermittlung wird das Zufluss- und Abflussprinzip verwendet, d.h. nur die in einem Bemessungszeitraum tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben werden berücksichtigt.
Kleinunternehmer (Umsatz unter EUR 17.500 je Kalenderjahr) sind darüber hinaus nicht zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet. Gerne beraten wir Sie hierzu!