"Von einem guten Rat zu profitieren, erfordert mehr Weisheit, als ihn zu geben."
Michael Collins (1890-1922), ir. Politiker
Steuerberatung
Informationen zum Thema Steuerberatung und einen kurzen Überblick das, was wir als Brenner und Brandstetter leisten.
Steuerberatung
Als Steuerberatungsgesellschaft liegt unser Fokus selbstverständlich auf der steuerlichen Beratung – doch das ist nur ein Baustein unseres umfassenden Leistungsspektrums. Denn erfolgreiche Beratung entsteht, wenn wir das große Ganze im Blick haben.
In unserer über 50-jährigen Geschichte hat sich die Steuerberatung stetig weiterentwickelt und umfasst heute zahlreiche Bereiche des privaten und unternehmerischen Lebens. Unsere Tätigkeit geht daher weit über das bloße Berechnen von Steuern hinaus. Wir sehen uns als Ihr Partner, der nicht nur in steuerlichen Fragen an Ihrer Seite steht, sondern auch bei strategischen und wirtschaftlichen Entscheidungen.
Dennoch bleibt die Steuerberatung ein zentraler Eckpfeiler unserer Arbeit und ein bedeutender Anspruch unserer Mandanten. Als Steuerberater agieren wir als Bindeglied zwischen Ihnen, den Finanzbehörden und allen Bereichen, die Ihre privaten und geschäftlichen Tätigkeiten betreffen.
Wir beraten und betreuen Unternehmer sowie Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen – vom Handwerksbetrieb bis zum Dienstleister, vom Kleinunternehmer bis zur mittelständischen GmbH. Unsere Beratung ist immer auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.
Erfüllung der steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben unter optimaler Ausnutzung bilanzrechtlicher Gestaltungsspielräume
Regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Rechtsform und Unternehmensstrukturen
Professioneller, aussagekräftiger Jahresabschluss zur Vorlage bei Dritten (z.B. Banken)
Überprüfung der Steuerbescheide auf formelle und inhaltliche Korrektheit und bei Bedarf Führung von Rechtsmitteln (Einspruch, Klage)
Steuerplanung, z.B. hinsichtlich der Nutzung von Verlustvorträgen
Professionelle Begleitung bei Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren
Gestaltungsberatung
Wichtige unternehmerische wie auch private Entscheidungen ziehen steuerliche Konsequenzen nach sich. Diese im Vorfeld zu analysieren und verschiedene Möglichkeiten sowie Gestaltungsoptionen durchzuspielen, gehört zu unseren Haupttätigkeiten als steuerliche Berater. In Gesprächen und durch Berechnungen zeigen wir Ihnen die verschiedenen Wege auf und finden so für Sie steueroptimierte Lösungen. Anlässe für eine konkretisierte Planung gibt es viele:
Unternehmensumstrukturierungen
Käufe oder Verkäufe von Unternehmen oder Immobilien
Zuordnungsentscheidungen bezüglich Privatvermögen und Betriebsvermögen
Nachfolgeregelungen (Erbschaften)
Und viele weitere
Entgegen der oftmals vorherrschenden Meinungen lassen sich – genauso wie Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten – Steuern planen und die Steuerbelastung optimieren.
Hierbei bezieht sich die Steuerplanung vor allem auf folgende Steuerarten:
Einkommenssteuer
Gewerbeertragssteuer
Körperschaftssteuer
Erbschaft- und Schenkungsssteuer
Umsatzsteuer
Um steuerlichen Belastungen für Sie als Unternehmer oder auch als Privatperson zu gestalten, gibt es durch den Gesetzgeber unterschiedlichste Möglichkeiten. Im ersten Schritt analysieren wir den voraussichtlichen Steueraufwand. Hieraus können wiederum Strategien (Steuerstrategien) entwickelt und das wirtschaftliche Handeln darauf abgestimmt werden. In erster Linie umfassen derartige Strategien Planungen für Investitionen, Rückstellungen, Abschreibungen und vieles mehr.
Steuerplanung
Selbstanzeige
Was wir tun:
Wir als Brenner & Brandstetter sehen uns hier als Ihr Begleiter – angefangen von der Beratung, der Planung, der Umsetzung wie auch dem Abschluss. Diskretion und Vertrauen von allen Beteiligten hat dabei oberste Priorität!
Im Steuerrecht, anders als im Strafrecht, kann Reue oftmals zu einer Anerkennung durch den Gesetzgeber bzw. die Finanzbehörden führen.
Selbstanzeigen führen bei den Betroffenen im Vorfeld meist zu einem negativen Gefühl mit unkalkulierbarem Ausgang. Der Weg der Selbstanzeige ist oftmals nicht nur der sinnvollste, sondern auch der einzig gangbare. Wir beraten und begleiten Sie dabei professionell und zuverlässig.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
Analyse der Ist-Situation
Steuerrechtliche Beratung
Kontaktaufnahme mit den Behörden
Etwaige Verhandlungen mit den Behörden
Bindeglied zwischen Ihnen und allen Beteiligten
Verstöße gegen das Steuerrecht können im schlimmsten Fall in einem Steuerstrafverfahren münden.
Als Steuerberater sehen wir unsere Aufgabe darin, Sie auch in dieser Situation zu unterstützen. Oftmals kann durch professionelle Vorgehensweise das Verfahren relativ reibungslos eingestellt oder beendet werden.
Selbstverständlich kooperieren wir im Rahmen des Strafverfahrens mit erfahrenen Anwälten.
Ebenso wie in allen anderen Bereichen unserer Beratungsdienstleistungen setzen wir all unsere Erfahrung und unser Wissen ein.
Steuerstrafverfahren
Rechtsbehelfe/ Finanzgerichtsprozesse
Ebenso wie Sie als Steuerzahler Pflichten haben, stehen Ihnen auch Rechte zu. Konkret bedeutet dies, dass Sie gegen Entscheidungen der Finanzbehörden Einspruch oder Rechtsbehelf einlegen können und vor dem zuständigen Finanzgericht Klage einreichen. Dort bekommen alle Beteiligten das Recht, sich zu äußern und Stellung zu nehmen.
Inwieweit ein Einspruch oder eine Klage sinnvoll oder erfolgsversprechend ist, klären wir zusammen mit Ihnen im Vorfeld ab.
Was wir tun:
Wir als Brenner & Brandstetter unterstützen Sie in jedem Schritt. Da es sich um ein komplexes Thema handelt, empfehlen wir immer das persönliche Gespräch. Gerne vereinbaren wir hierzu mit Ihnen einen Termin.
Da das deutsche Steuerrecht sehr komplex ist, einem stetigen Wandel unterliegt und z.T. Interpretationsspielraum lässt, ist es für wirtschaftliche Entscheidungen oftmals unabdingbar eine sogenannte verbindliche Auskunft einzuholen.
Eine Verbindliche Auskunft ist hierfür ein Werkzeug, um eben jene Planungssicherheit zu gewährleisten. Dies bedeutet, es wird eine offizielle Anfrage zu einem spezifischen Thema an die zuständige Finanzbehörde gestellt. Hierbei ist zu beachten, dass derartige Auskünfte ausschließlich für zukünftige Ereignisse eingeholt werden können.
Auch muss eine rechtliche Unsicherheit und eine erhebliche steuerliche Auswirkung vorliegen, um einen Antrag zu stellen.
Was wir tun:
Wir als Brenner & Brandstetter unterstützen Sie in jedem Schritt. Da es sich um ein komplexes Thema handelt, empfehlen wir immer das persönliche Gespräch. Gerne vereinbaren wir hierzu mit Ihnen einen Termin.
Verbindliche Auskunft
Betriebsprüfungen
Betriebsprüfungen werden durch Ihr zuständiges Finanzamt eingeleitet – dies kann aufgrund besonderer wirtschaftlicher Ereignisse, Unstimmigkeiten in Steuererklärungen oder Bilanzen aber auch ohne jeglichen ersichtlichen Grund erfolgen. Grundsätzlich ist eine Betriebsprüfung kein Grund zur Beunruhigung! Betriebsprüfungen gehören zu normalen Vorgängen im unternehmerischen Leben und stellen nichts Außergewöhnliches dar.
Eine ordnungsgemäße Buchführung und Archivierung Ihrer Geschäftsunterlagen erleichtert derartige Prüfungen erheblich bzw. macht solche erst reibungslos möglich. Da Betriebsprüfungen nur in den seltensten Fällen unangekündigt erfolgen, prüfen wir gerne im Vorfeld Ihre Unterlagen und, falls notwendig, bereiten diese zusammen mit Ihnen auf.
Was wir tun:
Wir als Brenner & Brandstetter unterstützen Sie in jedem Schritt einer Betriebsprüfung und begleiten Sie. Oftmals können im Vorfeld sogar Unterlagen bei den Behörden eingereicht werden und Steuerprüfungen so schon abgeschlossen werden, bevor Sie die prüfende Person zu Gesicht bekommen.
Da Investitionen in Immobilien aber meist einen größeren finanziellen Aufwand bedeuten, sollten diese vorab auch in steuerlicher Hinsicht überprüft werden.
Rund um Immobilien können wir Ihnen insbesondere die folgenden Beratungsdienstleistungen anbieten:
Finanzierungsberatung und Liquiditätsplanung
Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen (Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile).
Auswirkungen im Zusammenhang mit der Grunderwerbssteuer und Vermeidungsstrategien.
Sanierung und Denkmalschutz – Zusätzlicher Aufwand durch die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden sowie Gebäuden in Sanierungsgebieten wird steuerlich begünstigt.
Vermeidung der „Spekulationssteuer“
Immobilienerwerb und -veräußerung

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Private Angelegenheit (z.B. Einkommensteuer)
Betrieblich & Privat
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